Der erste Geburtseintrag in Dorsten (Altschermbeck) war der von Franz Josef Heidermann
Im Oktober 1874 trat das Gesetz zur Beurkundung des Personenstandes in Kraft. Im Stadtarchiv Dorsten sind alle geführten Personenstandsbücher der vergangenen 150 Jahre einsehbar.
Dorstens Stadtarchivar Martin Köcher bewahrt im Stadtarchiv, dem historischen Gedächtnis der Stadt, nicht nur die älteste Urkunde der Stadtgeschichte auf, sondern auch Personenstandsbücher – derzeit sind es 419 an der Zahl. Der erste Geburtseintrag in einem Dorstener Personenstandsbuch überhaupt ist der von Franz Josef Heidermann – datiert vom 5. Oktober 1874, beurkundet vom Standesamt Altschermbeck, das damals noch zu Dorsten gehörte.
Preußisches Standesamtswesen
Es war am 1. Oktober 1874 – also vor 150 Jahren – als das Standesamtswesen in Preußen eingeführt wurde. „Davor waren ausschließlich die Kirchen für die Einträge in den jeweiligen Kirchenbüchern zuständig“, erklärt Martin Köcher und weist darauf hin, dass diese alten Einträge von den katholischen Kirchengemeinden im Bistum Münster und somit auch von Dorsten online kostenlos unter https://data.matricula-online.eu/de/ einsehbar sind.
„Ich habe hunderte Geburten und Sterbefälle beurkundet, natürlich auch sehr viele Ehen geschlossen.”
Standesbeamtin Britta Humberg
Britta Humberg ist seit 31 Jahren Mitarbeiterin des Dorstener Standesamtes – wie viele Geburten sie bereits beurkundet hat, weiß sie nicht. „Ich habe hunderte Geburten und Sterbefälle beurkundet, natürlich auch sehr viele Ehen geschlossen. Ich kann die Anzahl wirklich schlecht schätzen“, sagt sie. Als Standesbeamtin hat sie auf jeden Fall auch schon einige Eheschließungen von Personen beurkundet, deren Geburtseintrag sie vor vielen Jahren vorgenommen hat.
Von der Geburt bis zum Sterbefall
Heute haben Britta Humberg und ihre Kolleginnen des Standesamtes Dorsten ihre Büros im Erdgeschoss des Rathauses an der Halterner Straße 5. Von der Geburt, über die Eheschließung und Namensänderung bis hin zum Sterbefall – das Team des Standesamtes begleitet die Dorstener Bürgerinnen und Bürger ihr Leben lang. Als erste Anlaufstelle für diese besonderen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten berät das Team gerne.
Kommunale Neuordnung
Vor der kommunalen Neuordnung der Stadt Dorsten im Jahr 1975 gab es in Dorsten sogar sechs Standesämter. Das Standesamt Dorsten besteht von 1874 an noch heute. Das Standesamt Altschermbeck hat den Dienst 1874 aufgenommen, 1921 aber eingestellt. Zudem gab es in Dorsten folgende Standesämter: Hervest-Holsterhausen (1920-1938), Wulfen (1921-1974), Lembeck (1874-1974) und Rhade (1921-1974).
Jeder kann Einsicht nehmen
Seit Inkrafttreten des Personenstandsreformgesetzes im Jahr 2009 werden die ältesten Unterlagen nach Ablauf einer Schutzfrist vom Standesamt an das Stadtarchiv gegeben und sind hier einsehbar. Zuvor benötigte man ein berechtigtes Interesse, um die Bücher einzusehen, seit 2009 kann jeder, der Einsicht nehmen möchte, Kontakt zum Stadtarchiv aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
„Einsicht in Personenstandsbücher werden vor allem von Familienforschern, Nachlassgerichten und Erbenermittlern genutzt“, sagt Martin Köcher und ergänzt: „Einfache und beglaubigte Fotokopien können wir anfertigen.“
419 Personenstandsbücher und 49 Registerbände
Derzeit werden im Stadtarchiv Dorsten neben den 419 Personenstandsbüchern auch 49 Registerbände aufbewahrt – sofern vorhanden auch die Sammelakten. „Das heißt z. B. bei den Heiratsbüchern die Aufgebote, die dazugehörigen Geburtsurkunden und jeglicher Schriftverkehr, damals konnten das etwa die Zustimmungen der Eltern, Ehefähigkeitszeugnisse oder Aufenthaltserlaubnisse sein“, erklärt Martin Köcher.
Quelle: Stadt Dorsten
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