Neue Verfahrensweise ist zu beachten
Die Änderungen im Waffengesetz wirken sich auf Jagdschein-Anträge aus. Die neue Verfahrensweise ist zu beachten.
Ende Oktober 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems” bundesweit in Kraft getreten. Damit einher gehen Änderungen im Waffen- sowie im Bundesjagdgesetz, die sich auf die Arbeit der Unteren Jagdbehörde auswirken. Besonders deutlich spürbar werden die neuen Regelungen bei der Verlängerung von Jagdscheinen. Dies zeigt, wie Änderungen im Waffengesetz wirken können.
Erteilung von Jagdscheinen nicht mehr so zügig möglich
Bislang konnte die Erteilung von Jagdscheinen bei der Kreisverwaltung zügig veranlasst werden. „Bei Verlängerungsanträgen wurde der Jagdschein für gewöhnlich unmittelbar mit neuer Gültigkeitsdauer ausgehändigt, da alles Notwendige bereits durch die Untere Jagdbehörde vorbereitet war“, erklärt Stefan Badners, Fachdienstleiter Ordnung beim Kreis Recklinghausen. Das sei nun nicht mehr möglich, denn „Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Bundesjagdgesetz und Waffengesetz dürfen nach den neuen gesetzlichen Grundlagen nun ausschließlich nur noch durch die Waffenbehörden getätigt werden. Hier sieht man erneut, wie Änderungen im Waffengesetz wirken.“
Bundespolizei und Zoll nun beteiligt
Hinzu kommt, dass die Überprüfung von der Unteren Jagdbehörde nur angestoßen werden kann, wenn der Unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag zur Ausstellung eines Jagdscheines vorliegt. Dies wurde per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen so festgelegt. Ergänzend haben die Waffenbehörden außerdem auch die Bundespolizei und den Zoll bei der Zuverlässigkeitsprüfung zu beteiligen.“ Es ist daher mit einer erheblich längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung zu rechnen, was zeigt, wie Änderungen im Waffengesetz wirken können.
Zunächst bis 31. März abwarten
„Wir bitten alle Jagdscheininhaberinnen und -inhaber, deren Jagdschein zum 31.03.2025 ausläuft, zunächst das Informationsschreiben der Unteren Jagdbehörde abzuwarten und die dortigen Erklärungen zur Jagdscheinverlängerung zu befolgen“, sagt Carolin Adam von der Unteren Jagdbehörde. „Wir bemühen uns, die Anträge im Interesse aller Beteiligten schnellstmöglich zu bearbeiten, denn um die vorhandenen Ressourcen nicht zusätzlich zu belasten, wird außerdem darum gebeten, von Nachfragen zum Sachstand oder der Verfahrensdauer abzusehen.“ Auch hier zeigen sich die Auswirkungen der Änderungen im Waffengesetz.
Im Kreis Recklinghausen sind rund 3.000 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Etwa ein Drittel davon muss den Jagdschein zum 31.03.2025 verlängern lassen. Dies ist ein weiterer Bereich, in dem Änderungen im Waffengesetz wirken können.
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