Bestandsaufnahme wird fortgesetzt – bereits rund 620 Hunde neu angemeldet

Kontrollen starten Ende August erneut
Die Stadt Dorsten kontrolliert weitere Hundehaushalte, nachdem die Bestandsaufnahme im ersten Durchgang nicht vollständig abgeschlossen werden konnte. Das beauftragte Unternehmen Springer setzt die Erfassung vom 31. August bis voraussichtlich 30. Oktober 2026 fort.
Ursprünglich sollten die Kontrollen bereits bis zum 17. Juli abgeschlossen sein. Die Stadt hat den neuen Zeitraum bewusst großzügig angesetzt, damit die noch ausstehenden Haushalte vollständig erfasst werden können.
Rund 620 Hunde neu angemeldet
Die bisherigen Kontrollen zeigen nach Angaben der Stadt, dass in Dorsten weiterhin Hunde gehalten werden, die bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet waren.
Seit Beginn der Bestandsaufnahme wurden rund 620 Hunde neu registriert. Berücksichtigt man gleichzeitig erfolgte Abmeldungen, beispielsweise aufgrund von Todesfällen oder Umzügen, ist der registrierte Hundebestand unter dem Strich um etwa 400 Tiere gestiegen.
Damit sind in Dorsten inzwischen rund 6.800 Hunde registriert.
Stadt will Steuergerechtigkeit sicherstellen
Die Stadt hatte die Bestandsaufnahme im April gestartet. Ziel ist es zu überprüfen, ob alle in Dorsten gehaltenen Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind.
In den kommenden Wochen suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beauftragten Dienstleisters deshalb die bislang noch nicht erfassten Haushalte auf.
Kontrolleure dürfen Wohnungen nicht betreten
Die Mitarbeiter des Unternehmens können sich entsprechend ausweisen und bitten volljährige Bewohner um Angaben zur Hundehaltung. Die Befragten sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Die Kontrolleure dürfen allerdings keine Wohnungen betreten. Auch Minderjährige oder Nachbarn werden nicht befragt.
Hunde können online angemeldet werden
Wer einen bislang nicht registrierten Hund hält, sollte die Anmeldung möglichst schnell nachholen. Das ist online unter www.dorsten.de/hunde möglich.
Für bislang nicht erfasste Hunde muss die Hundesteuer grundsätzlich rückwirkend ab Beginn der Steuerpflicht bezahlt werden. Deshalb verlangt die Stadt bei der Anmeldung einen Nachweis über den Beginn der Hundehaltung, beispielsweise einen Kaufvertrag oder einen vergleichbaren Beleg.
Kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, darf die Stadt den Zeitraum für die Steuerpflicht schätzen.
Freiwillige Anmeldung schützt vor Bußgeldverfahren
Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein empfindliches Bußgeld verhängt werden.
Die Stadt bietet bislang nicht registrierten Hundehaltern allerdings die Möglichkeit, einem solchen Verfahren zuvorzukommen: Wer seinen Hund freiwillig anmeldet, bevor er im Rahmen der Bestandsaufnahme erfasst wird, muss nach Angaben der Stadt nicht mit der Einleitung eines entsprechenden Bußgeldverfahrens rechnen.
Info
Fortsetzung der Bestandsaufnahme:
- Zeitraum: 31. August bis voraussichtlich 30. Oktober 2026
- Aktuell registrierte Hunde: rund 6.800
- Seit Beginn der Kontrollen neu angemeldet: rund 620
- Online-Anmeldung und weitere Informationen: www.dorsten.de/hunde

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Dorsten kontrolliert weitere Hundehaushalte



























