Stadtverwaltung Dorsten am 27. und 30.12. dienstbereit
Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr. Stadtverwaltung Dorsten am 27. und 30.12. dienstbereit.
Tage für Behördengänge
Die Stadtverwaltung Dorsten wird zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel den Dienstbetrieb anders als die meisten Verwaltungen nicht einstellen. So sehen die Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr aus. Erfahrungsgemäß werden diese Tage von Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt, um Behördenangänge zu erledigen. Auch die Stadtagentur Dorsten hat am 27. und am 30. Dezember zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Gerade beim Lippe-Hochwasser im vergangenen Jahr hat es sich bewährt, dass die Stadtverwaltung Dorsten den Bevölkerungsschutz mit einer Kernmannschaft schnell und effektiv sichergestellt halt.
Die Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr sehen vor: Geschlossen bleiben alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (24. bis 26. Dezember) sowie zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar).
Abgabe von Abfällen
Der Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes ist am 24. Dezember und am 31. Dezember hingegen jeweils in der Zeit von 8 bis 12:30 Uhr für die Abgabe von Abfällen geöffnet.
Zu den Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr gelten folgende abweichenden Regelungen:
Folgende Einrichtungen bleiben „zwischen den Jahren“ bzw. in den Weihnachtsferien zu folgenden Zeiten geschlossen:
Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtarchiv: 23. Dezember bis 4. Januar
Stadtbibliothek: 23. Dezember bis 1. Januar
Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb): 23. Dezember bis 7. Januar
Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“ und Treffpunkt Altstadt: 23. Dezember bis 3. Januar
Diese Öffnungszeiten zu Weihnachten und Neujahr ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge zwischen den Jahren, denn diese Tage haben sich in der Vergangenheit als beliebt erwiesen.