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Wespennester nicht entfernen lassen

Warum Wespen und Hornissen nützlich sind und wann ein Nest doch entfernt werden darf

Wespennester nicht entfernen lassen
Das gezielte Töten oder Bekämpfen von Wespen oder Hornissen ist verboten – es sei denn, es liegt eine tatsächliche Gefahr vor. Nur wenn Menschen beispielsweise allergisch auf Stiche reagieren oder kleine Kinder gefährdet sind, dürfen Maßnahmen ergriffen werden. Ansonsten gilt: Wespennester nicht entfernen oder entfernen lassen. Symbolfoto: Pixabay

Viele Menschen reagieren mit Angst

Wespennester oder Nester von Hornissen nicht entfernen lassen. Sobald es draußen wärmer wird, erscheinen auch Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln. Ihr Summen sorgt bei vielen Menschen für Unruhe. Besonders im Garten oder auf dem Balkon empfinden sie die Nähe dieser Tiere schnell als Bedrohung. Dabei besteht in den meisten Fällen kein Grund zur Sorge. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen hin.

„Die Tiere sind weit friedlicher, als viele glauben“, erklärt Silke Nutzenberger von der Behörde. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Natur: Sie bestäuben Blüten und helfen, Schädlinge wie Blattläuse zu bekämpfen.

Vorsicht ja, Panik nein

Wespen und Hornissen greifen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen. Deshalb gilt: Abstand halten, Nester nicht berühren und keinesfalls nach den Tieren schlagen. Wer diese Regeln beachtet, kann sich meist problemlos mit den Insekten arrangieren.

Zudem helfen Fliegengitter oder -netze dabei, die Tiere aus der Wohnung fernzuhalten. So lassen sich Begegnungen in Innenräumen von vornherein vermeiden.

Insekten stehen unter Schutz

Das gezielte Töten oder Bekämpfen der Tiere ist verboten – es sei denn, es liegt eine tatsächliche Gefahr vor. Nur wenn Menschen beispielsweise allergisch auf Stiche reagieren oder kleine Kinder gefährdet sind, dürfen Maßnahmen ergriffen werden. Dann sind allerdings je nach Art bestimmte Regeln einzuhalten.

Unterschied bei geschützten Arten

Bei besonders geschützten Arten wie Hornissen, Hummeln oder Wildbienen ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Diese wird erst nach einer fachlichen Prüfung ausgestellt. Die zuständige Stelle im Kreis Recklinghausen bietet weitere Informationen und ein Antragsformular online unter www.kreis-re.de/wespennest an.

Weniger streng sind die Vorschriften bei nicht geschützten Wespenarten. In solchen Fällen dürfen auch spezialisierte Fachfirmen direkt handeln. Allerdings ist auch hier ein triftiger Grund notwendig. Ziel bleibt es stets, die Tiere möglichst zu verschonen oder umsiedeln zu lassen.

Die Natur regelt vieles selbst

Zum Herbst lösen sich die Wespen- und Hornissennester von selbst auf. Die Tiere verlassen ihre Behausung und sterben, nur die Königin überlebt. Im Frühjahr entsteht dann oft an anderer Stelle eine neue Kolonie.

„Diese natürlichen Abläufe bedeuten, dass sich viele Probleme einfach von selbst erledigen“, sagt Silke Nutzenberger. Wer Geduld zeigt und Rücksicht nimmt, schützt nicht nur sich selbst – sondern auch wertvolle Helfer der Natur.

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Peter Gallin
Peter Gallin
Peter Gallin: Ihr Redakteur bei dorsten.live. Ich bin Peter Gallin und seit vielen Jahren im Lokaljournalismus tätig. Von 1988 bis 2000 war ich Redakteur beim Stadtspiegel Dorsten und habe den Stadtspiegel Haltern redaktionell mit aufgebaut. Zwischen 2011 und 2016 haben mich viele Leserinnen, Leser und Unternehmer als Redakteur und Medienberater der Lokallust Dorsten und Lokallust Haltern am See kennengelernt. Jetzt widme ich mich mit voller Energie dorsten.live. Dieses Onlinemagazin bringt aktuelle Nachrichten und Einblicke aus Dorsten – modern, authentisch und nah an den Menschen.

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