Feststellungsbescheid sichert Versorgungsauftrag ab 2026

Foto: Archiv Bludau / Hellenkamp
Zukunftsauftrag für Krankenhaus Dorsten. Jetzt besteht Klarheit für den Krankenhausstandort St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten (EKD): Die Bezirksregierung Münster hat der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH per Feststellungsbescheid mitgeteilt, wie der Versorgungsauftrag im Krankenhausplan NRW ab dem 1. Januar 2026 ausgestaltet ist. Dies teilte jetzt die Pressestelle der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH in einer Pressemitteilung mit.
Interventionelle Kardiologie bleibt erhalten
Der Bescheid bestätigt, dass die Leistungsgruppe Interventionelle Kardiologie auch künftig am St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten angeboten werden kann. Für den Krankenhausträger KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH bedeutet dies Planungssicherheit.
Hendrik Nordholt, Geschäftsführer der KERN GmbH, betont:
Mit dem Feststellungsbescheid haben wir die gewünschte Klarheit. Er schafft belastbare Rahmenbedingungen, mit denen wir als Verbund – insbesondere an den Standorten Dorsten und Marl – weiterarbeiten können.
Stadt Dorsten sieht Erwartungen erfüllt
Auch die Stadt Dorsten sieht ihre Erwartungen bestätigt. Bürgermeister Tobias Stockhoff hob hervor, dass die gemeinsamen Gespräche von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft Wirkung gezeigt hätten.
Die regionalen Besonderheiten Dorstens und die Lage des Krankenhauses an der Schnittstelle zweier Landkreise wurden berücksichtigt. Unsere Argumente wurden gehört.
Der Bürgermeister dankte dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie der Bezirksregierung Münster für die Entscheidung.
Bedeutung für die Notfallversorgung
Aus medizinischer Sicht ist die Entscheidung ein wichtiger Schritt für die zeitkritische Notfallversorgung in der Region. Ansgar Schniederjan, Geschäftsführer des St. Elisabeth-Krankenhauses Dorsten, verweist auf die besondere Rolle der Interventionellen Kardiologie:
- schnelle Versorgung bei akuten Herz-Notfällen
- Sicherstellung medizinischer Qualität auch im ländlichen Raum
- Teil eines regionalen Netzwerks gemeinsam mit dem Marien-Hospital Marl und weiteren Kliniken im Kreis
Klare Perspektive für die Zukunft
Für die KERN GmbH bietet der Bescheid eine verlässliche Grundlage für die Weiterentwicklung des Standorts. Hendrik Nordholt unterstreicht, dass man die nun festgelegten Rahmenbedingungen aktiv nutzen werde, um die medizinische Versorgung in Dorsten langfristig zu sichern.
Zugleich dankt der Träger der Dorstener Stadtgesellschaft, der Politik und Verwaltung für die breite Unterstützung in den vergangenen Monaten.
Überblick: Feststellungsbescheid EKD
- Krankenhaus: St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten
- Träger: KKRN GmbH / KERN GmbH
- Behörde: Bezirksregierung Münster
- Gültig ab: 1. Januar 2026
- Zentrale Leistung: Interventionelle Kardiologie

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Zukunftsauftrag für Krankenhaus Dorsten



























