Stadt Dorsten wehrt sich gegen eine Müll-Deponie auf der Hürfeld-Halde
Stadt tritt mit klarer Haltung auf
Die Deponiepläne stoßen auf Widerstand. Die Stadt Dorsten hat am Dienstag (07. Mai 2025) am Scoping-Termin zur geplanten Deponie auf der Hürfeld-Halde teilgenommen. Dabei wurde sie von einer externen Rechtsberatung unterstützt. So wollte sie mögliche Fehler im Verfahren frühzeitig erkennen und dokumentieren. Die Bezirksregierung Münster hatte den Termin anberaumt, um den Umfang der nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festzulegen.
Klare Ablehnung durch Dorsten
Die Stadt Dorsten lehnt das Vorhaben entschieden ab. Bereits im Landesentwicklungsplan hat sie ihre Haltung deutlich gemacht. Statt einer Deponie fordert die Stadt, dass die RAG ihre früheren Zusagen erfüllt. Diese sehen eine Gestaltung der Halde für Freizeit und Natur vor – und ein Kaufangebot für die Stadt. Aus Sicht der Stadt hat die RAG mit dem Verkauf an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) gegen die alten Verträge verstoßen.
Viele Ungereimtheiten in den Plänen
Beim Termin zeigte sich, dass die AGR auf fragwürdige Unterlagen setzt. So fehlt zum Beispiel der Anschluss an das Schmutzwassersystem – entgegen AGR Angaben. Auch wichtige Flächen, wie der Barloer Busch oder angrenzende Gebiete, sind in der Planung nur unvollständig berücksichtigt.
Behörden melden Zweifel an
Der Geologische Dienst NRW äußerte starke Bedenken. Die porösen Gesteinsschichten unter der Halde würden keine sichere Abdichtung ermöglichen. Besonders bei Abfällen der Klasse DK III sei das ein ernstes Problem. Auch naturschutzrechtliche Aspekte wurden kritisiert.
Rechtliche Fragen offen
Die Stadt Dorsten stellte außerdem klar, dass es bislang kein rechtliches Gutachten zur Eigentumslage gibt. Laut Vertrag mit der RAG darf auf der Halde nur Bergematerial gelagert werden. Die Stadt ist der Ansicht, dass diese Regelung auch für die AGR gelten muss, da sie die Rechtsnachfolgerin der RAG ist.
AGR denkt nicht an Alternativen
Offenbar hat die AGR keinen „Plan B“. Auf Nachfrage der Stadt gab es keine konkreten Ausweichpläne für den Fall, dass die Deponie auf der Hürfeld-Halde scheitert. Erst später räumte ein AGR-Vertreter ein, dass es Gespräche über eine mögliche Nutzung der Marler Halde „Brinkfortsheide Erweiterung“ gegeben habe. Dort könnte nach der Nutzung durch die RAG ebenfalls Abfall eingelagert werden.
Weitere Hinweise aus Marl
Die Stadt Marl ergänzte, dass die RAG bereits einen Antrag auf Verfüllung mit DK I- und DK III-Material auf der Halde „Brinkfortsheide Erweiterung“ gestellt habe. Dieses Vorhaben war der Bezirksregierung Münster und der AGR bislang nicht bekannt. Dorsten sieht darin ein Zeichen, dass die RAG selbst nach anderen Wegen sucht.
Versprochene Freizeitnutzung in Gefahr
Besonders wichtig war der Stadt der Schutz der Bevölkerung. Vor über 40 Jahren versprach die RAG, die Halde später für Freizeit und Natur zu öffnen. Eine Deponienutzung könnte diese Zusage für Jahrzehnte verhindern – oder ganz aufheben. Laut AGR wäre es sogar möglich, dass die Fläche später nicht mehr betreten werden darf.
Sorge ums Grundwasser wächst
Auch lokale Unternehmen, die Grundwasser nutzen, meldeten sich zu Wort. Sie sorgen sich um die Wasserqualität. Eine Gefährdung müsse in jedem Fall ausgeschlossen werden.
Kein Zugang zur Halde
Trotz aller Diskussionen verweigerte die AGR eine Begehung der Halde. Dabei sieht der Haldenvertrag von 1982 ausdrücklich ein Zutrittsrecht für die Stadt vor. Die AGR will zwar Rechtsnachfolgerin der RAG sein, hält sich aber offenbar nicht an alle Pflichten des Vertrages.
Die Stadt Dorsten bleibt bei ihrer Haltung. Sie will keine Deponie auf der Hürfeld-Halde – weder für leicht belasteten noch für stark belasteten Müll. Der Konflikt um die Nutzung der Halde bleibt damit weiterhin offen.
Quelle: Stadt Dorsten
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