Altkleider werden von Tag zu Tag mehr
Wilder Kleiderberg am Brauturm. Tag für Tag legen Menschen neue Altkleider ab, reißen Säcke auf und wühlen darin herum. Video: Peter Gallin
Kleiderhaufen wächst täglich
Seit mehr als einer Woche bietet sich am Altkleidercontainer am Brauturm in Wulfen ein unschönes Bild. Rund um den Behälter des Betreibers Knebel Textilrecycling liegen zerwühlte Säcke und lose Kleidungsstücke. Was zunächst nach ein paar abgelegten Tüten aussah, hat sich inzwischen zu einem regelrechten Kleiderberg entwickelt.
Weil der Container selbst längst nicht mehr erreichbar ist, stapeln Bürgerinnen und Bürger ihre Spenden davor ab. Doch kaum abgelegt, werden die Tüten von Unbekannten geöffnet und der Inhalt verteilt. So wächst das Chaos Tag für Tag.
Versprechen und Wirklichkeit
Auf seiner Website wirbt der Betreiber Knebel Textilrecycling mit moderner Technik. Mithilfe einer KI-basierten Füllstandsüberwachung sollen volle Container rechtzeitig erkannt und Leerfahrten vermieden werden. In Wulfen scheint dieses System allerdings nicht zum Einsatz zu kommen. Der Container am Brauturm ist überfüllt, eine Leerung hat bislang nicht stattgefunden. Es ist ein wilder Kleiderberg am Brauturm entstanden.
Hier einige Informationen rund um Kleiderspenden, Zuständigkeiten und wilde Kleiderablagen:
1. Eigentum an den abgegebenen Sachen
- Sobald Kleidung in einen Container eingeworfen wird, geht sie rechtlich entweder in das Eigentum des Aufstellers (z. B. gewerblicher Kleidersammler oder karitative Organisation) über oder sie wird zu Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
- Wird Kleidung daneben abgestellt, ist das rechtlich meist eine unzulässige Abfallablagerung („wilder Müll“). Dann gilt sie nicht als Spende, sondern als Abfall, für den der ursprüngliche Besitzer die Verantwortung trägt – praktisch ist der aber in der Regel nicht mehr greifbar.
2. Verantwortlichkeit des Containerbetreibers
- Der gewerbliche oder gemeinnützige Betreiber des Containers ist in aller Regel für die Ordnung und Sauberkeit rund um den Container verantwortlich.
- Wenn der Container voll ist, muss der Betreiber ihn rechtzeitig leeren (sogenannte Verkehrssicherungspflicht).
3. Wenn Dritte Container durchwühlen
- Der Aufsteller bleibt in der Pflicht, das Areal sauber zu halten – unabhängig davon, wie es verschmutzt wurde.
Für die Beseitigung der herumliegenden Kleider ist in erster Linie der Containerbetreiber verantwortlich.

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