H5N1 in Dorsten: Aufstallpflicht im Kreis Recklinghausen startet

Geflügelpest in Dorsten bestätigt
In einem Putenbetrieb in Dorsten ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Verdacht auf den H5N1-Erreger. Bereits am Montag wurde der gesamte Bestand von rund 14.000 Tieren getötet. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen stimmte die Maßnahme mit den zuständigen Behörden ab, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Restriktionszonen treten am 20. November in Kraft
Rund um den betroffenen Betrieb gelten ab Donnerstag, 20. November 2025, zwei Restriktionszonen. Die Schutzzone umfasst einen Radius von 3,1 Kilometern. Die Überwachungszone schließt sich mit einem Radius von zehn Kilometern an. Beide Bereiche betreffen auch Teile des Dorstener Stadtgebiets sowie angrenzende Ortsteile im Kreis Recklinghausen.
In der Schutzzone dürfen Geflügel, Eier, Geflügelfleisch sowie Futtermittel, Dung und Einstreu weder hinein- noch herausgebracht werden. Diese Vorgabe soll verhindern, dass der Erreger über Transporte weitergetragen wird. In beiden Zonen gilt zudem die Aufstallpflicht für Geflügel, um jeden Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
Strenge Vorgaben für alle Geflügelhalter
Geflügel darf nur an Orten gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Auch Oberflächenwasser aus Bereichen, in denen sich Wildvögel aufhalten, darf nicht als Trinkwasser verwendet werden. Futter, Einstreu und andere Materialien müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
Der Erreger H5N1 gilt als hoch ansteckend. Er kann über infizierte Tiere, Produkte sowie über Kleidung, Schuhe oder Gegenstände leicht übertragen werden. Deshalb rät der Kreis Recklinghausen allen Geflügelhaltern, konsequent auf Hygiene zu achten und alle Vorgaben einzuhalten.
Interaktive Karte zeigt betroffene Gebiete
Der Kreis Recklinghausen stellt eine interaktive Karte zur Verfügung, über die Halter schnell überprüfen können, ob ihr Betrieb in einer der Restriktionszonen liegt. Die Karte ist unter https://kurzlinks.de/x2tr abrufbar. Weitere Informationen zur Geflügelpest sowie die vollständige Allgemeinverfügung finden sich unter www.kreis-recklinghausen.de/tierseuchen.

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