Trauergaben müssen vorher entfernt werden
Im Waldbereich für Baumgräber auf dem Waldfriedhof Tüshausweg entsteht ein Ruhe- und Aussegnungsplatz mit Sitzmöbeln und einem neuen Hochkreuz. Dort abgelegte Trauergaben müssen vorher entfernt werden.
Das Feld für Baumgräber auf dem Waldfriedhof Tüshausweg wird aufgewertet und neugestaltet. Unter anderem entsteht hier ein neuer Ruhe- und Aussegnungsplatz. Dieser wurde immer wieder von Angehörigen als Alternative zur Trauerhalle gewünscht. Der neue Platz wird unter anderem mit Sitzmöbeln ausgestattet und bietet somit die Möglichkeit, Aussegnungen und Trauerfeiern zu zelebrieren, ist aber auch ein Ort der inneren Einkehr und Ruhefindung.
Erinnerungsstücke bis zum 31. Oktober sichern
Vor dem Beginn der Arbeiten ist es notwendig, die zahlreichen Trauerbekundungen zu beseitigen, die – unzulässig, aber in der Vergangenheit größtenteils geduldet – im Umfeld der Baumgräber abgelegt wurden. Die Stadtverwaltung Dorsten bittet nun mit Hinweis-Schildern darum, bis zum 31. Oktober 2023 Erinnerungsstücke zu sichern, die nicht vor den Bauarbeiten beseitigt werden sollen.
Nach der Herstellung des neuen Aussegnungsplatzes wird das Ablegen solcher Trauerbekundungen gemäß Friedhofssatzung nicht mehr geduldet. Dies ist auch ein Ergebnis zahlreicher Hinweise von Trauernden, welche sich sehr bewusst für eine naturnahe Bestattungsform entschieden und die die vielen geduldeten Trauerbekundungen kritisiert haben. Die besondere Würde und der besondere Charakter dieser außergewöhnlichen Form von sehr naturnahen Beisetzungen sollen künftig gewahrt bleiben.