Interne und externe Hinweise auf Fehlverhalten sorgen für mehr Transparenz
Gemäß der so genannten „EU-Whistleblower-Richtlinie“ hat die Stadt Dorsten eine Möglichkeit geschaffen, anonym und geschützt Hinweise zu möglichen Fehlverhalten innerhalb der Stadtverwaltung zu geben.
Nachdem die EU in den vergangenen Jahren erkannt hatte, dass ein Schutz von Hinweisgebern zu mehr Informationen und größerer Transparenz führt, hat sie die EU-Whistleblower-Richtlinien erlassen und die Mitgliedsländer aufgefordert, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es hierzu den Entwurf des „Hinweisgeberschutzgesetzes“, das nach jetzigem Stand im Januar 2023 verabschiedet werden und drei Monate später in Kraft treten soll.
EU-Whistleblower-Richtlinie schützt die meldenden Personen
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen, die in ihrem beruflichen oder vorberuflichen Umfeld Kenntnisse von rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verstößen (z. B. Korruption, Diebstahl, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Vergaberecht, Verstöße gegen Datenschutz, Diskriminierung, Mobbing, oder Belästigung) erhalten, in die Lage versetzen, diese zu melden, ohne selbst Repressalien befürchten zu müssen. Gleichzeitig soll es die Betroffenen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen. Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung von externen und internen Meldestellen, an die sich jede Person nach eigener Wahl wenden kann.
Kommunen und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, eine solche interne (und auch extern nutzbare) Meldestelle einzurichten. Dies wird bei der Stadt Dorsten durch einen niederschwelligen Online-Meldeweg sichergestellt (keine Registrierung, keine Rückverfolgbarkeit), bei dem die Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen – vor allem Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung selbst, aber z. B. auch Unternehmen oder andere Geschäftspartner der Stadt – anonym bleiben, dabei aber gleichzeitig entscheiden können, ob sie den weiteren Ablauf in der Sache verfolgen möchten oder eventuell sogar elektronische Nachfragen zur weiteren Klärung beantworten möchten.
Erreichbar ist diese Meldemöglichkeiten auf der Homepage der Stadt Dorsten unter folgendem Link:
www.dorsten.de/rathaus-stadt/buergerservice/anregungen-und-beschwerden
Die Mitteilungen laufen bei der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung auf, die damit die Rolle der internen Meldestelle wahrnimmt.
Hinweis der Stadt Dorsten
Ausdrücklich nicht gedacht ist dieses Portal für bürgerschaftliche Hinweise auf Fehlverhalten von Dritten oder allgemeine Beschwerden über Handeln oder Entscheidungen der Stadtverwaltung. Solche Hinweise sind über die anderen Kontaktmöglichkeiten an die Stadt zu richten, im Normalfall auch nicht anonym und unmittelbar an das zuständige Fachamt.