Dienstbetrieb über die Feiertage: Wann Bürger_innen die städtischen Einrichtungen nutzen können
Die Stadtverwaltung Dorsten bleibt zwischen den Feiertagen geöffnet, schließt jedoch an Weihnachten und Neujahr, um den Bürger_innen Servicekontinuität zu bieten.
Die Stadtverwaltung Dorsten wird zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel den Dienstbetrieb erneut nicht einstellen: Erfahrungsgemäß werden diese Tage von Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt, um Behördenangänge zu erledigen.
Feiertagsregelung: Stadtverwaltung Dorsten an Weihnachten und Neujahr geschlossen
Geschlossen bleiben alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (24. bis 26. Dezember) sowie zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar).
Daneben gelten folgende abweichenden Regelungen:
Folgende Einrichtungen bleiben „zwischen den Jahren“ bzw. in den Weihnachtsferien zu folgenden Zeiten geschlossen:
Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtbibliothek: | 27. Dezember bis 1. Januar |
Stadtarchiv: | 27. Dezember bis 3. Januar |
Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb): | 24. Dezember bis 8. Januar |
Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“ und Treffpunkt Altstadt: | 21. Dezember bis 5. Januar |