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Freitag, 4. Oktober, 2024

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Für Katzen gilt jetzt Registrierungs- und Kastrationspflicht

Frei lebende Katzen: Katzenschutzverordnung gilt auch für Privathaushalte

Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, hat der Kreis Recklinghausen im Frühjahr letzten Jahres eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Wenn freilebende Katzen sich unkontrolliert vermehren, kann dies zu erheblichem Leid und zu vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen führen. Foto: Pavel auf Pixabay

Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, hat der Kreis Recklinghausen im Frühjahr letzten Jahres eine Katzenschutzverordnung erlassen. Seit Januar sind alle privaten Halter von Freigängerkatzen dazu verpflichtet, ihre Tiere zu kastrieren und dauerhaft mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Population der frei lebenden Tiere langfristig zu verkleinern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen können sich unkontrolliert mit den frei lebenden Tieren verpaaren, was zu einem ungebremsten Anstieg der Population führt. Dies wiederum kann zu Krankheiten, Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie Verletzungen führen, die den frei lebenden Katzen erhebliche Schmerzen und Leiden bereiten.

Die wichtigsten Punkte der Katzenschutzverordnung

  1. Kastration: Alle Halter von Freigängerkatzen müssen ihre Tiere kastrieren lassen.
  2. Kennzeichnung: Die Katzen müssen eindeutig und dauerhaft mittels reiskorngroßem Mikrochip gekennzeichnet werden.
  3. Registrierung: Unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse müssen die Katzen beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) kostenlos registriert werden.
  4. Umzug: Bei einem Umzug sollten die neuen Kontaktdaten bei Tasso bzw. Findefix aktualisiert werden.

Die Verordnung gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst. Katzenbesitzer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Weitere Informationen auf der Homepage der Kreisverwaltung.

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Olaf Hellenkamp
Olaf Hellenkamp
Olaf Hellenkamp, Vollblut-Journalist mit tiefer Verwurzelung in Dorsten und der Herrlichkeit. Viele Jahre war er das Gesicht des Stadtspiegels in Dorsten, jetzt ist er der verantwortliche Redakteur bei Dorsten.live – dem jungen, frechen Auftritt im Netz und einmal monatlich gedruckt als Magazin. Von Lembeck aus hat Olaf Hellenkamp ganz Dorsten im Blick. ✉️ olaf.hellenkamp@dorsten.live 📞 02362 9193-16

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