19.6 C
Dorsten
Montag, 29. April, 2024

Aus Dorsten. Für Dorsten

StartStadtteileAltendorf-UlfkotteKOD auf Schwerpunktstreife in Altendorf-Ulfkotte und auf der Hardt

KOD auf Schwerpunktstreife in Altendorf-Ulfkotte und auf der Hardt

KOD-Streife kontrolliert Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund

Streifengänge des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) finden in der kommenden Woche in Holsterhausen und auf der Hardt statt.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist in der kommenden Woche verstärkt in Altendorf-Ulfkotte und auf der Hardt unterwegs. Foto: Archiv

KOD-Streifengänge finden in der kommenden Woche in Altendorf-Ulfkotte und auf der Hardt statt. Kontrolliert werden Parkverstöße, illegale Müllentsorgung und Verstöße mit Hund.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in der kommenden Woche, 11. bis 17. März 2024, verstärkt in Altendorf-Ulfkotte und auf der Hardt unterwegs sein. Dabei werden die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes unter anderem das Dauerärgernis Hundekot, Verstöße im Ruhenden Verkehr (etwa Falschparken) oder illegale Müllentsorgungen in den Blick nehmen und wird auch Feststellungen für andere Fachbereiche an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.

Unterwegs im gesamten Stadtgebiet

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. An zwei Tagen in der Woche werden zusätzliche Schwerpunktkontrollen in den zwei genannten Stadtteilen durchgeführt.  

Kontrolliert werden beim Thema „Hundekot“ u. a.

  • die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen (25 Euro Bußgeld im Regelfall)
  • das Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen (40 bis 90 Euro)
  • Liegenlassen von Hundekot (100 Euro Grünanlage, 125 Euro Gehweg, 300 Euro Spielplatz)

Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden.

Wichtige Informationen zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD):

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Erreichbar ist der KOD in diesem Zeitraum am besten per E-Mail an ordnungsamt@dorsten.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02362 66-3760. Kontroll- und Streifengänge finden auch außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende statt.

Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer!

Daher der Appell der Stadtverwaltung: Bitte rufen Sie bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 an.

Straftaten der Polizei melden

Wenn es darum geht, Straftaten (wie z.B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fälle, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen) strafrechtlich zu verfolgen, zu verhindern und aufzuklären, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

Die Polizei ist auch dann für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere Behörden (z. B. das Ordnungsamt) nicht rechtzeitig (etwa außerhalb der Dienstzeiten oder wenn aus anderen Gründen keine Erreichbarkeit besteht) tätig werden können, vgl. § 1 Abs, 1 S. 3 PolG NRW.

Dies können etwa auch Fälle von akuter nächtlicher Lärmbelästigung sein. Sollte man wissen, wer den Lärm verursacht, kann dies auch im Nachgang an ordnungsamt@dorsten.de gemeldet werden. So wird die Polizei entlastet und kann sich den eigenen originären Aufgaben widmen. Das Ordnungsamt wird sich dem Sachverhalt im Nachgang annehmen und im besten Fall verhindern, dass es erneut zu vermeidbaren Belästigungen kommt.

Sie haben auch etwas Interessantes aus Dorsten zu berichten? Klicken Sie hier!

Weitere Artikel

Klick mich

- Anzeige -