Stadtverwaltung Dorsten auch zwischen Weihnachten und Jahreswechsel dienstbereit
Die Stadtverwaltung Dorsten wird zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel den Dienstbetrieb nicht einstellen: Erfahrungsgemäß werden diese Tage von Bürgerinnen und Bürger gerne genutzt, um Behördenangänge zu erledigen. Deshalb werden die meisten Dienststellen mit Terminvereinbarung wie gewohnt zuverlässig erreichbar sein.
Geschlossen bleiben alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (24. bis 26. Dezember) sowie zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar).
Daneben gelten folgende abweichenden Regelungen:
Der Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes ist am Samstag, 31.12.22 (Silvester) in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr für die Abgabe von Abfällen geöffnet.
Folgende Einrichtungen bleiben „zwischen den Jahren“ bzw. in den Weihnachtsferien zu folgenden Zeiten geschlossen:
• Schulverwaltung, Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtarchiv:
- Dezember bis 1. Januar
• Stadtbibliothek 24. Dezember bis 2. Januar
• Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb) 24. Dezember bis 6. Januar
• Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“ 23. Dezember bis 6. Januar