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Verbot wegen Trockenheit: Kein Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen entnehmen

Anhaltende Trockenheit macht Allgemeinverfügung notwendig

Allgemeinverfügung gilt für Dorsten und den ganzen Kreis Recklinghausen

Anhaltende Trockenheit: Das Wasser-Verbot gilt nicht für das Tränken von Vieh. Foto: Kreis RE

Ab Donnerstag (25.08.2022) darf im Kreis Recklinghausen kein Wasser mehr mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern wie beispielsweise natürlichen Flüssen, Seen und Bächen entnommen werden.

Die Kreisverwaltung hat am Mittwoch eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2022 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreis mit Ausnahme von Emscher und Lippe.

Anhaltende Trockenheit: Verbot gilt nicht für das Tränken von Vieh

Das Verbot gilt sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund zehn bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern.

Untersagt sind damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen, beispielweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Private Brunnen sind ebenfalls nicht von der Allgemeinverfügung betroffen.

Anhaltende Trockenheit ist Grund der Verfügung

Durch die anhaltende Bodentrockenheit haben die oberirdischen Gewässer des Kreises Recklinghausen mittlerweile sehr niedrige Wasserstände. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserabfluss ist dadurch nicht mehr flächendeckend gewährleistet.

Anhaltende Trockenheit: Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Trotz einzelner lokaler Regenfälle sinken die Wasserstände weiterhin, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt, heißt es in der Begründung. Eine signifikante Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Recklinghausen überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Quelle: Stadt Dorsten/Kreis Recklinghausen

Olaf Hellenkamp
Olaf Hellenkamp
Olaf Hellenkamp, Vollblut-Journalist mit tiefer Verwurzelung in Dorsten und der Herrlichkeit. Viele Jahre war er das Gesicht des Stadtspiegels in Dorsten, jetzt ist er der verantwortliche Redakteur bei Dorsten.live – dem jungen, frechen Auftritt im Netz und einmal monatlich gedruckt als Magazin. Von Lembeck aus hat Olaf Hellenkamp ganz Dorsten im Blick. ✉️ olaf.hellenkamp@dorsten.live 📞 02362 9193-16

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