Nun ist er wieder da, der goldene Herbst – und damit auch die Frage „Wohin mit dem Laub?“. Entsorgungsbetrieb stellt 300 Container auf.
Grundsätzlich unterliegt auch das Herbstlaub von den Bäumen den Regelungen zur Straßenreinigung, das heißt, hier stehen Bürger_innen und Stadt gleichermaßen in der Pflicht, die Laubberge zu beseitigen. Diese Pflichten sind laut geltender Satzung aber unterschiedlich verteilt.
Der Entsorgungsbetrieb ist für die Reinigung der Straßen zuständig (bis auf wenige Ausnahmen). Für die Reinigung der Gehwege sind die Dorstener Bürger und Bürgerinnen verantwortlich. Und wer reinigt die Radwege? Sofern die Straße durch die Stadt gereinigt wird und der Radweg durch einen Strich oder einen Bordstein oder eine farblich unterschiedliche Pflasterung vom Gehweg getrennt ist, wird auch der Radweg durch die Stadt gereinigt. In allen anderen Fällen obliegt die Reinigung der Radwege den Anliegern. Weitere Details zur Straßenreinigung sind in der Satzung geregelt.